Diese deutschen Generäle wurden nach dem Zweiten Weltkrieg hingerichtet.

Diese deutschen Generäle wurden nach dem Zweiten Weltkrieg hingerichtet.

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Die Schatten der Vergangenheit sind lang und unerbittlich. Während die Welt die Namen von Alfred Jodl und Wilhelm Keitel kennt, die nach den Nürnberger Prozessen wegen ihrer Verbrechen gegen die Menschlichkeit hingerichtet wurden, bleibt das Schicksal einer Reihe anderer hochrangiger deutscher Generäle oft im Dunkeln der Geschichte verborgen. Diese Männer, Befehlshaber an der blutigen Ostfront und in den besetzten Gebieten, wurden nicht vor einem internationalen Tribunal in Nürnberg zur Rechenschaft gezogen, sondern von sowjetischen und alliierten Militärgerichten abgeurteilt.

Ihre Hinrichtungen, oft öffentlich und vor Zehntausenden, markierten das brutale Ende einer Karriere, die in den Abgrund von Kriegsverbrechen und Völkermord geführt hatte.

Unter ihnen war Johann Georg Richert, ein General, dessen Name untrennbar mit den Gräueltaten im rückwärtigen Heeresgebiet der Heeresgruppe Mitte verbunden ist. Geboren am 14. April 1890, kommandierte Richert die 286.

Sicherungs-Division, eine Einheit, die nicht für den Kampf an der Front, sondern für die “Befriedung” und Ausbeutung der besetzten sowjetischen Territorien zuständig war. Diese Division war an zahlreichen Massakern an der Zivilbevölkerung beteiligt, die systematische Verfolgung von Juden und anderen Minderheiten war Teil ihres täglichen Geschäfts. Richert, der von November 1943 bis April 1944 die 35.

Infanterie-Division befehligte, war direkt verantwortlich für Operationen, die zur Zwangsvertreibung von 40. 000 Zivilisten in der Region Gorki in Belarus führten, ein Akt, der den Tod von ungefähr 9. 000 unschuldigen Menschen zur Folge hatte.

Die Rote Armee nahm Richert am 8. Mai 1945 gefangen. Seine Abrechnung erfolgte nicht in Nürnberg, sondern in Minsk, der Hauptstadt des sowjetischen Belarus.

Dort stand er vor einem Militärtribunal, das die Verantwortlichen für die Besatzungspolitik in Belarus zur Rechenschaft ziehen sollte. Das Urteil war eindeutig: Tod durch den Strang. Die Hinrichtung wurde am 30.

Januar 1946 öffentlich auf dem Minsker Platz vollstreckt, vor einer Menschenmenge von über 100. 000 Zuschauern, die Zeuge des Endes eines Mannes wurden, der zum Symbol der deutschen Vernichtungspolitik geworden war.

Ein weiterer Fall, der die Komplexität von Befehlsketten und persönlicher Verantwortung offenbart, ist der von Anton Dostler. Dieser General der Infanterie, geboren am 1. Mai 1891, kommandierte 1944 das LXXV.

Armeekorps in Italien. In einer Phase, in der der Krieg für Deutschland verloren war, geriet Dostler in eine Situation, die sein Schicksal besiegeln sollte. Im März 1944 wurden 15 amerikanische Soldaten des 2677th Special Reconnaissance Battalion, die hinter den feindlichen Linien Sabotageakte durchführen sollten, von italienischen Faschisten und deutschen Truppen gefangen genommen.

Dostler, der von Feldmarschall Albert Kesselring den Befehl zur Exekution erhalten haben will, ordnete die Erschießung der Gefangenen an – ein klarer Verstoß gegen die Genfer Konventionen, die die humane Behandlung von Kriegsgefangenen vorschreiben.

Vor einem alliierten Militärgericht in Rom versuchte sich Dostler damit zu verteidigen, er habe lediglich einen Befehl von oben weitergeleitet. Doch das Tribunal ließ diesen Einwand nicht gelten. Es sah in Dostler nicht einen bloßen Befehlsempfänger, sondern einen aktiven Gestalter, der die Exekution eigenmächtig und außerhalb der Befehlsgewalt Hitlers angeordnet hatte.

Das Urteil lautete auf Tod durch Erschießung. Am 1. Dezember 1945 wurde das Urteil in Aversa vollstreckt.

Die Hinrichtung wurde auf Film und Foto festgehalten – ein düsteres Dokument für die Nachwelt, das zeigt, dass die Berufung auf höhere Befehle keine Entschuldigung für Kriegsverbrechen darstellt.

Die Ostfront produzierte eine weitere Reihe von Exekutionen, die oft im Rahmen der sogenannten “Minsker Prozesse” stattfanden. Gotthard von Ermanndorff, ein hochdekorierter Generalmajor und Träger des Ritterkreuzes, war einer der Angeklagten. Sein Name ist eng mit der Verteidigung von Mogilew verbunden, das von der Roten Armee im Sommer 1944 im Zuge der Operation Bagration eingekesselt wurde.

Von Ermanndorff hatte die Stadt zur “Festung” erklärt und verteidigte sie mit äußerster Härte. Doch seine Schuld, so das sowjetische Tribunal, ging weit über militärische Verteidigung hinaus. Er wurde beschuldigt, die Deportation von 10.

000 Menschen angeordnet, Dörfer, Schulen und Kirchen zerstört und während des Baus von Befestigungsanlagen behinderte Menschen exekutiert zu haben. Auch die Nutzung von Zivilisten als menschliche Schutzschilde und die Durchführung von Vergeltungsaktionen gegen die Bevölkerung wurden ihm zur Last gelegt.

Von Ermanndorff hatte sich zudem öffentlich zum Nationalsozialismus bekannt und den Aufruf des “Deutschen Offiziersbundes” an das Volk und die Wehrmacht mitunterzeichnet, ein Dokument, das zur totalen Kriegsführung und Loyalität zu Hitler aufrief. Am 30. Januar 1946 wurde er zusammen mit 18 weiteren Offizieren in Minsk gehängt.

Sein Fall zeigt, wie sehr sich Teile der Wehrmachtsführung mit dem verbrecherischen Regime identifiziert hatten und dafür mit dem Leben bezahlten.

Ein besonders kontroverser Fall ist der von Helmuth von Pannwitz, einem General, der das XV. SS-Kosaken-Kavalleriekorps befehligte. Diese Einheit, die sich aus russischen Kosaken rekrutierte, die auf deutscher Seite kämpften, war berüchtigt für ihre brutalen Anti-Partisanen-Operationen auf dem Balkan und an der Ostfront.

Unter von Pannwitz’ Führung wurden schwere Vergeltungsmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung durchgeführt, die ihn und seine Truppen zu Komplizen von Kriegsverbrechen machten. Als der Krieg zu Ende ging, ergab sich von Pannwitz mit seinen Männern den britischen Streitkräften in Österreich, in der Hoffnung auf eine faire Behandlung. Doch in einer höchst umstrittenen Entscheidung wurden er und seine Kosaken an die Sowjetunion ausgeliefert.

In Moskau wurde von Pannwitz von einem sowjetischen Militärtribunal wegen Kriegsverbrechen angeklagt, für schuldig befunden und am 16. Januar 1947 hingerichtet. Seine Rehabilitierung im Jahr 1996 durch einen Moskauer Militärstaatsanwalt wurde 2001 wieder aufgehoben, was die historische Bewertung seiner Rolle bis heute zu einem Streitpunkt macht.

War er ein Sündenbock für die Gräueltaten des NS-Regimes oder ein überführter Kriegsverbrecher, der die volle Verantwortung für seine Taten trug? Die Aktenlage spricht eine klare Sprache, doch die Debatte unter Historikern hält an.

Neben den Generälen der Wehrmacht standen auch hohe SS- und Polizeiführer vor den Tribunalen. Eberhard Herf, im Rang eines SS-Brigadeführers, war als Kommandeur der Ordnungspolizei in Minsk direkt an der Umsetzung des Holocaust beteiligt. Seine Polizeieinheiten führten Massenerschießungen von Juden, Roma und anderen verfolgten Gruppen durch und arbeiteten eng mit den Einsatzgruppen zusammen.

Herf, der später in einem Brief an das SS-Hauptamt um Versetzung bat, da er “genug vom Osten” habe, wurde im Minsker Prozess als höchster Vertreter der Besatzungsmacht angeklagt. Er wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt und am 30. Januar 1946 zusammen mit den anderen Verurteilten hingerichtet.

Sein Fall dokumentiert die direkte Beteiligung der deutschen Polizei am Völkermord.

Schließlich ist da noch Ludwig Kübler, ein General, der wegen seiner Verwundungen aus dem Ersten Weltkrieg als “hinkender Kübler” bekannt war. Seine militärische Karriere begann glanzvoll mit der Führung der 1. Gebirgsdivision beim Überfall auf Polen, wofür er das Ritterkreuz erhielt.

Doch sein Weg führte ihn in den Balkan, wo er als Kommandeur des XXXXIX. Gebirgskorps eingesetzt war. Nach dem Krieg wurde Kübler von einem jugoslawischen Gericht wegen Kriegsverbrechen angeklagt und zum Tode verurteilt.

Am 18. August 1947 wurde er in Ljubljana gehängt. Sein Schicksal teilte er mit seinem jüngeren Bruder, General Josef Kübler, der bereits am 26.

Februar 1947 in Belgrad hingerichtet worden war. Die Hinrichtung beider Brüder zeigt die kompromisslose Haltung der Siegermächte, aber auch die tiefe Verstrickung der deutschen Militärführung in die Verbrechen des Zweiten Weltkriegs.

Die Hinrichtungen dieser Generäle und Offiziere waren mehr als nur Vergeltung. Sie waren ein Versuch, das Völkerrecht durchzusetzen und ein Exempel zu statuieren. Sie warfen jedoch auch schwierige Fragen auf: Wo endet militärischer Gehorsam und beginnt persönliche Schuld?

Wie viel wussten die Befehlshaber von den Verbrechen, die in ihrem Namen begangen wurden? Die Berufung auf “höhere Befehle” wurde von den Tribunalen in Nürnberg, Minsk, Rom und Ljubljana einhellig abgelehnt. Die Generäle wurden nicht als willenlose Rädchen in einer Maschinerie gesehen, sondern als verantwortliche Individuen, die Entscheidungen trafen und Befehle erteilten, die in die Katastrophe führten.

Die öffentlichen Hinrichtungen, insbesondere in Minsk, wo über 100. 000 Menschen zusahen, hatten eine doppelte Funktion. Sie dienten der sowjetischen Justiz als Demonstration der Stärke und der Sühne, aber auch als Abschreckung und als Akt der Genugtuung für die leidende Bevölkerung.

Für die Geschichte bleiben diese Männer jedoch keine Helden, sondern Täter, deren Karrieren in den Abgrund führten und die für ihre Verbrechen mit dem Leben bezahlten. Ihre Geschichten sind eine Mahnung an die nachfolgenden Generationen, dass die Verantwortung für Kriegsverbrechen nicht verjährt und dass der Mantel des Schweigens niemals über die Gräueltaten der Vergangenheit gebreitet werden darf. Die Akten sind geschlossen, die Urteile vollstreckt, aber die moralischen Fragen, die ihre Taten aufwerfen, sind bis heute ungelöst und mahnen uns, wachsam zu bleiben gegenüber den Gefahren von Totalitarismus, Krieg und Völkermord.